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Der Thüringer Siedlerbund   Mitglied im Verband Wohneigentum e.V.            IHR PARTNER  für alle Fragen rund ums Familienheim    
Termine

Aktuelle Informationen des

Landesvorstandes

Wir freuen uns, dass unsere Geschäftsstelle

durch einen neuen Mitarbeiter

wieder arbeitsfähig ist.

Herr Lothar Leuer übernimmt ab sofort

die Tätigkeiten in der Geschäftsstelle.

Zur Zeit ist die Geschäftsstelle Mittwochs nur von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt.
Unsere Ziele
Interessenvertretung der Familienheimbesitzer Beratung und Unterstützung unserer Mitglieder Klimaschutz und Energieeffizienz zur    Erhaltung der Natur Einflussnahme auf die Gesetzgebung    in Thüringen
Leistungen im Mitgliedsbeitrag
Vereinshaftpflichtversicherung Grundstückshaftpflichtversicherung Bauherrenhaftpflichtversicherung Wohngebäude- und Grundstücksrechtsschutzversicherung Gartenfachberatung Verbandszeitschrift
Tipps und Hinweise
Gartentipps Thema Einfamilienhäuser Mit der Kleinfamilie in einem eigenen Haus wohnen, am liebsten in der Stadt: ist das noch zeitgemäß? Oder sollte der Neubau von Einfamilienhäusern verboten werden? Manfred Jost, Präsident Verband Wohneigentum hat dazu ein Interview gegeben. Unter diesem Link ist es zu hören. Und hier gibt es die Pressemitteilung des Verband Wohneigentum zu diesem Thema.
Partnerinfos
Aktualisierung: → 17. September 2024 → Termin Landesversammlung 2025 ←
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Information der ERGO Versicherung An alle Mitglieder des Verband Haus- und Wohneigentum Thüringer Siedlerbund e.V. Wir möchten Ihnen auf diesem Weg mitteilen, dass wir auch ohne persönliche Anwesenheit bei den Mitgliedern, im Sinne der geltenden Beschränkungen der anhaltenden Corona-Pandemie, für die versicherten Mitglieder da sind. Bereits seit 2014 besteht für Privatkunden - unabhängig von der besonderen Situation durch Corona - die Möglichkeit, telefonisch bei ihren Versicherungen Veränderungen vorzunehmen. Die engen gesetzlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen werden hierbei von der ERGO selbstverständlich eingehalten. Voraussetzung hierfür ist u.a.: Es muss sich um einen Bestandskunden der ERGO handeln, welcher eine wirksame Wiederanruferlaubnis gegenüber der ERGO erteilt hat. Im Falle von Erneuerung oder Umstellung, erfolgen diese jeweils auf den aktuellen Tarif zu denselben regulären Bedingungen, wie sie auch für die klassische Antragsaufnahme mit Kundenbesuch gelten. Das Mitglied bzw. der Kunde erhält nach einem telefonischen Kundengespräch ein entsprechendes Schreiben zur Anpassung der Unterlagen.
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Vortrag  Schutz des Eigenheims vor kriminellen Handlungen 26.10.2024 in Erfurt Landesverbandsversammlung 2025 15.03.2025 Vereinshaus Altendambach