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ERGO-Rechtsschutz Rechtsschutz für Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken § 29 ARB 2008 und den Vereinbarungen des Gruppenvertrages vom 17.12.2008 für Mitglieder des Verband Haus- und Wohneigentum Thüringer Siedlerbund e.V. Was ist Rechtsschutz? Rechtsschutz bedeutet Hilfe und Beistand in einer rechtlichen Auseinandersetzung. Die Aufgaben teilen sich dabei der Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherer: Die Rechtsberatung und Geschäftsbesorgung ist dem Anwalt vorbehalten, während der Versicherer die erforderlichen Kosten trägt. Merkblatt  Rechtsschutz