ERGO-RechtsschutzRechtsschutz für Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken § 29 ARB 2008 und den Vereinbarungen des Gruppenvertrages vom 17.12.2008 für Mitglieder des Verband Haus- und Wohneigentum Thüringer Siedlerbund e.V.Was ist Rechtsschutz?Rechtsschutz bedeutet Hilfe und Beistand in einer rechtlichen Auseinandersetzung. Die Aufgaben teilen sich dabei der Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherer: Die Rechtsberatung und Geschäftsbesorgung ist dem Anwalt vorbehalten, während der Versicherer die erforderlichen Kosten trägt.Merkblatt Rechtsschutz